Neue EU-Regel bei Überweisungen - was Handwerksbetriebe wissen sollten

Neue EU-Regel: Empfängerprüfung bei Überweisungen

Neue EU-Regel bei Überweisungen - was Handwerksbetriebe wissen sollten

Seit dem 9. Oktober 2025 gilt eine neue Pflicht für Banken und Sparkassen: Jede Überweisung im Euro-Raum wird künftig einer Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP) unterzogen. Dabei wird automatisch abgeglichen, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen. Passen die Angaben nicht zusammen, stoppt die Bank den Zahlungsvorgang und informiert den Auftraggeber.

Was nach zusätzlichem Aufwand klingt, dient in erster Linie der Sicherheit im Zahlungsverkehr. Bislang wurde bei Überweisungen nicht kontrolliert, ob der angegebene Name tatsächlich zum Konto gehört – eine Lücke, die Betrüger häufig nutzten, um manipulierte Rechnungen einzuschleusen und Zahlungen auf eigene Konten umzuleiten.

Vorbereitung im Handwerksbetrieb

Die Empfängerprüfung betrifft Handwerksbetriebe sowohl als Rechnungsempfänger als auch als Zahlender.

Rechnungsstellung:
Damit eine Überweisung des Handwerkskunden reibungslos gelingt und der Betrieb schnell Geld auf seinem Konto hat, sollte der auf der Rechnung angegebene Empfängername genau dem Kontoinhaber entsprechen. Häufig bestehen Abweichungen zwischen dem offiziellen Handels- oder Gewerbenamen und der im Alltag verwendeten Kurzbezeichnung des Betriebs. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den vollständigen Kontonamen anzugeben. Einige Banken ermöglichen zudem, weitere Handelsnamen (Alias) zu einem Konto zu hinterlegen – eine Option, die Missverständnisse beim Kunden vermeiden kann.

Schon gewusst?
Handwerksbetriebe, die CATSboss einsetzen, helfen ihren Kunden schon seit Jahren ihre Rechnungen schnell und sicher zu begleichen. Sie geben auf der Rechnung den sogenannten Girocode aus. Dies ist ein QR-Code, der bereits alle relevanten Daten wie Rechnungsbetrag, Verwendungszweck, Bankverbindung und Empfängername enthält. Der Kunde muss nichts mehr umständlich abtippen. Er scannt einfach den QR-Code mit seiner Banking-APP und im Handumdrehen hat der Handwerksbetrieb das Geld auf dem Konto. Einfacher geht’s echt nicht.

Zahlung von Lieferantenrechnungen:
Tagein tagaus begleichen Handwerksbetriebe Lieferantenrechnungen. Abweichungen zwischen Empfängername und IBAN erhält das Handwerksbüro von der Bank per Hinweis angezeigt. Bei kleinen Abweichungen (etwa Tippfehler oder Umlaute) wird mit der Hinweismeldung auch der korrekte Empfängername angezeigt. So lässt sich der richtige Empfängername schnell prüfen. Bei deutlichen Abweichungen vom Empfängernamen erscheint ein ebenso deutlicher Warnhinweis – dann sollte die Zahlung zunächst gestoppt und beim Lieferanten bzw. Dienstleister der korrekte Name erfragt werden.

Wichtig zu wissen: Stimmen Empfängername und IBAN nicht überein und wird – trotz Hinweis der Bank – dennoch die Überweisung ausgeführt, trägt allein der Zahlende das Risiko einer Falschüberweisung! Die Bank haftet in diesen Fällen nicht.