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Die obligatorische E-Rechnung ab 2025! Jetzt mehr erfahren…

§14 Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde neu gefasst und mit ihm die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 zum Standard erklärt. Doch längst noch nicht jeder Handwerksunternehmer ist auf dem Laufenden und weiß, was wann wie zu tun ist. Was erwartet der Gesetzgeber von den Betrieben? Welche rechtlichen Anforderungen müssen erfüllt werden? Was ist unter Empfangspflicht und Versandpflicht zu verstehen? Gibt es Übergangsregelungen? Und wenn ja, welche und für wen?

Diese und viele weitere Fragen werden in dem von C.A.T.S.-Soft angebotenen Webinar „Die E-Rechnung ab 2025“ beantwortet. Zugleich erläutern erfahrene Trainer den Teilnehmenden Schritt für Schritt, wie sie die gesetzlichen Anforderungen mit der betriebswirtschaftlichen Gebäudetechniksoftware CATSboss unkompliziert erfüllen und zu einem echten Vorteil für sich nutzen können. Mit CATSboss haben Elektro- und SHK-Betriebe eine Lösung an der Hand, die es ihnen ermöglicht, die E-Rechnungspflicht stressfrei, effektiv und fristgerecht umzusetzen.

Das von C.A.T.S.-Soft angebotene Webinar „Die E-Rechnung ab 2025“ ist exklusiv für Anwender von CATSboss konzipiert und bietet alle relevanten Informationen zur E-Rechnung – einfach, verständlich und praxisorientiert. Mit dem Wissen aus dem Webinar können die Teilnehmenden stressfrei das neue Jahr angehen.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung einfach hier klicken: Webinar „Die E-Rechnung ab 2025“

Über C.A.T.S.-Soft GmbH
Seit 35 Jahren gehört die inhabergeführte Softwareschmiede C.A.T.S.-Soft aus Mittelhessen zu den führenden Softwarehäusern für das Elektro- und SHK-Handwerk. Die E-Rechnung im ZUGFeRD-Standard wurde schon 2017 in die Gebäudetechnik-Software CATSboss implementiert und stetig an neue Vorgaben angepasst. Mit CATSboss ist der Elektro- und SHK-Betrieb fit für die ab 2025 geltende E-Rechnungspflicht. Sie sind noch kein C.A.T.S.-Kunde? Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular (<- hier klicken) oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Aufgepasst: Die E-Rechnung wird für Unternehmen ab 2025 Pflicht

Mit Verkündung des Wachstumschancengesetzes ist es offiziell und kann schwarz auf weiß nachgelesen werden: Unternehmen haben ab 1. Januar 2025 im Business-to-Business-Umfeld (B2B) Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung, also in elektronischer Form, zu stellen und zu empfangen.

Keine Übergangsfristen für den elektronischen Rechnungsempfang

Während das Gesetz für Ausgangsrechnungen großzügige Übergangsfristen bis Ende des Jahres 2027 vorsieht, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es an solchen Übergangsregelungen für den Empfang von E-Rechnungen fehlt. Das heißt konkret: Spätestens am 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, Eingangsrechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können.

Auf Wiedersehen Papier- und PDF-Rechnung

Wichtig zu wissen: Dies heißt nicht nur Abschied nehmen von der Papierrechnung, sondern auch von einfachen PDF-Rechnungen. Unternehmen versenden derzeit einen Großteil der Rechnungen im klassischen PDF-Format per E-Mail oder stellen solche zum Download bereit. Doch solche PDF-Rechnungen zählen künftig nicht mehr zu den elektronischen Rechnungen.

Willkommen XRechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Unter einer E-Rechnung wird nach den neuen gesetzlichen Anforderungen eine Rechnung im elektronischen Format verstanden, die den Vorgaben der Europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die Formate XRechnung sowie ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) entsprechen diesen Voraussetzungen, worauf das Bundesfinanzministerium bereits mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 verweist.

C.A.T.S.-Software fit für die E-Rechnung

C.A.T.S.-Kunden sind bereits für das Zeitalter der E-Rechnung softwareseitig bestens gerüstet. Seit Jahren schon arbeiten die betriebswirtschaftlichen Softwarelösungen aus dem Hause C.A.T.S.-Soft, wie die Gebäudetechnik-Software CATSboss, nach den nunmehr vom Gesetzgeber geforderten Standards. Die in CATSboss verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen dieser Norm. So arbeitet der professionelle SHK- und Elektrobetrieb von heute.

Fragen zum Thema? Ein Anruf genügt …

Kunden der C.A.T.S.-Soft können sich mit Fragen rund um das Thema „Versand und Empfang von E-Rechnungen mit CATSboss“ gerne an die Service-Hotline unserer Unit Customer Care wenden. Ein Anruf genügt oder verwenden Sie einfach das Kontaktformular (<- hier klicken).