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Aufgepasst: Die E-Rechnung wird für Unternehmen ab 2025 Pflicht

Mit Verkündung des Wachstumschancengesetzes ist es offiziell und kann schwarz auf weiß nachgelesen werden: Unternehmen haben ab 1. Januar 2025 im Business-to-Business-Umfeld (B2B) Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung, also in elektronischer Form, zu stellen und zu empfangen.

Keine Übergangsfristen für den elektronischen Rechnungsempfang

Während das Gesetz für Ausgangsrechnungen großzügige Übergangsfristen bis Ende des Jahres 2027 vorsieht, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es an solchen Übergangsregelungen für den Empfang von E-Rechnungen fehlt. Das heißt konkret: Spätestens am 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, Eingangsrechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können.

Auf Wiedersehen Papier- und PDF-Rechnung

Wichtig zu wissen: Dies heißt nicht nur Abschied nehmen von der Papierrechnung, sondern auch von einfachen PDF-Rechnungen. Unternehmen versenden derzeit einen Großteil der Rechnungen im klassischen PDF-Format per E-Mail oder stellen solche zum Download bereit. Doch solche PDF-Rechnungen zählen künftig nicht mehr zu den elektronischen Rechnungen.

Willkommen XRechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Unter einer E-Rechnung wird nach den neuen gesetzlichen Anforderungen eine Rechnung im elektronischen Format verstanden, die den Vorgaben der Europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die Formate XRechnung sowie ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) entsprechen diesen Voraussetzungen, worauf das Bundesfinanzministerium bereits mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 verweist.

C.A.T.S.-Software fit für die E-Rechnung

C.A.T.S.-Kunden sind bereits für das Zeitalter der E-Rechnung softwareseitig bestens gerüstet. Seit Jahren schon arbeiten die betriebswirtschaftlichen Softwarelösungen aus dem Hause C.A.T.S.-Soft, wie die Gebäudetechnik-Software CATSboss, nach den nunmehr vom Gesetzgeber geforderten Standards. Die in CATSboss verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen dieser Norm. So arbeitet der professionelle SHK- und Elektrobetrieb von heute.

Fragen zum Thema? Ein Anruf genügt …

Kunden der C.A.T.S.-Soft können sich mit Fragen rund um das Thema „Versand und Empfang von E-Rechnungen mit CATSboss“ gerne an die Service-Hotline unserer Unit Customer Care wenden. Ein Anruf genügt oder verwenden Sie einfach das Kontaktformular (<- hier klicken).